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In den Bereichen Produktion, Verarbeitung und Handel kommt der Chargenrückverfolgbarkeit eine wichtige Bedeutung zu.
Die EU-Verordung 178/2002 verlangt von den Unternehmen keine chargengenaue Rückverfolgung. Trotzdem hat sich in verschiedenen Branchen und Produktionsprozessen eine entprechende Notwendigkeit herausgestellt oder die Chargenrückverfolgung gilt als empfohlene, sinnvolle Maßnahme. Die Grundlage bilden i.d.R. unterschiedliche Dokumente oder IT-Systeme.
Mit Hilfe der Isotopen-Analyitk können ein Chargen-rückstellmuster und eine Warenprobe verglichen und unabhängig von Dokumenten analytisch auf Chargengleichheit überprüft werden. Die Herkunft der Ware aus dem eigenen Unternehmen lässt sich auf dieser Grundlage sicher belegen oder ausschließen. Ungerechtfertigte Regressansprüche und Haftungsfragen können ggf. abgewehrt werden. Im Falle von Produktmängeln lassen sich die entsprechenden betroffenen Chargen zuordnen.
Die Durchführbarkeit dieser Analytik ist abhängig von der betriebsinternen Definition einer Charge. Eine weitere wichtige Voraussetzung sind brauchbare Chargenrückstellmuster. Daher empfehlen wir Kunden und Interessierten unabhängig davon, ob oder wieviel Analysen geplant sind, bereits vorab für geeignete Chargenrückstellmuster zu sorgen.
Wir beraten Sie gerne, in welcher Form eine analytische Chargenrückverfolgung in Ihrem Unternehmen unterstützend genutzt werden kann.
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Praxisbeispiel
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Ein Händler hat vorab ein Warenmuster einer Partie zur Begutachtung der Qualität erhalten. Bei Lieferung zweifelt er jedoch an, dass es sich um die selbe Ware handelt.
Eine Isotopen-Analyse des Warenmusters und einer Probe der gelieferten Ware zeigt, ob es sich um die selbe Partie handelt.
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