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Informationen zu Probenahme und Probenmenge
Handelt es sich bei den zu untersuchenden Proben um abgepackte Handelswaren (z.B. Getränke in Flaschen, Reis im Beutel), senden Sie uns diese bitte idealerweise in einer ungeöffneten Originalverpackung.
Bei Entnahme der Proben aus Schüttgut (z.B. Getreidecharge), empfehlen wir, an verschiedenen Stellen kleine Mengen zu entnehmen und zu einer Probe zusammenzufassen. Bei Produkten, die in Stückzahlen angegeben werden (z.B. Eier, Äpfel) sind i.d.R. mehrere Stücke nötig.
Nach unseren wissenschaftlichen Erkenntnissen kann folgende Empfehlung für eine repräsentative Probenahme auf einem Feld gegeben werden:
- 7 Proben sollten entlang der Felddiagonale oder
- 12 Proben im Abstand von mind. 5m zum Feldrand verteilt ums ganze Feld herum gezogen werden.
Bei der Referenzmusterbeschaffung ist es unbedingt nötig, authentische Proben eines Standortes zu erhalten. Sollten Sie die Proben nicht direkt am Herkunftsort entnehmen können, so besteht ein Risiko, keine authentischen Proben zu erhalten. Durch sorgfältige Auswahl der Probenquelle bzw. Beschaffung einer größeren Anzahl an Referenzmustern aus unterschiedlichen Quellen kann dieses Risiko minimiert werden.
Wird die Analyse wegen des Verdachtes einer Falschdeklaration in Auftrag gegeben und ggf. ein gerichtliches Vorgehen in Erwägung gezogen, ist es ratsam, bereits die Probenahme nach offiziell anerkannten Vorgaben zu gestalten.
Probenmenge
Unsere Experten haben für Sie folgende Faustzahlen erstellt, die eine i.d.R. repräsentative, ausreichende Probenmenge beschreiben:
| Produktart | zum Beispiel | benötigte Menge je Probe |
| Produkte, die in Stückzahlen berechnet werden | Eier, Kartoffeln, Äpfel | 6 Stück |
| Schüttgut, Produkte mit relativ kleiner Körnung | Getreide, Beeren, Mehl | 200 g |
| flüssige Produkte | Saft, Öl | 100 ml |
Bei Fragen sprechen Sie bitte direkt unser Labor an. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
